News

Verein



Geschichte

Kontakt




Statuten

Der Verein FREUNDE UND GÖNNER DER KADETTEN UND FREISCHAREN ZOFINGEN ist Nachfolger des am 28.November 1981 gegründeten Freischaren-Vereins Zofingen. Die Zielsetzungen (Sinn und Zweck) des neuen Vereins sind in den Grundzügen gleich wie die des Vorgängervereins und beinhalten zudem Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem 1993 neu geschaffenen freiwilligen Kadettencorps Zofingen.
  Art. 1 - Name, Domizil
  Unter dem Namen
FREUNDE UND GÖNNER DER KADETTEN UND FREISCHAREN ZOFINGEN
(nachstehend „Verein“ genannt) besteht seit 1994 ein politisch und konfessionell neutraler, ideeller Verein nach Massgabe von Art. 60ff. ZGB mit Rechtsdomizil in Zofingen.
 
  Art. 2 - Sinn und Zweck
  2.1 - Der Verein setzt sich für die Erhaltung des Zofinger Kinderfestes im traditionellen Rahmen im allgemeinen sowie des Gefechts im speziellen ein.
  2.2- Der Verein stellt die Kadetteninstruktoren und das Kader der Freischaren. Er ist somit verantwortlich für die Schulung und Ausbildung der Kadetten sowie für die Choreographie und Durchführung des Gefechtes.
  2.3 - Der Verein unterstützt die zuständigen Behörden auf Anfrage beim Kinderfestumzug, beim Fackelzug sowie bei weiteren traditionellen Kinderfest-Elementen.
  2.4 - Der Verein unterstützt die Kadetten und Freischaren in jeder Hinsicht. Er kann - wo nötig im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden - Kadettenwettschiessen oder Exkursionen und anderes veranstalten und organisieren.
  2.5 - Die Vereinsmitglieder pflegen unter sich ein kameradschaftliches Verhältnis.
 
  Art. 3 - Mitgliedschaft
  3.1- AKTIVMITGLIEDER: Aktivmitglied kann jedermann werden, der in bürgerlichen Ehren und Rechten steht und die Ideale des Vereins unterstützt.
  3.2 - GÖNNER: Gönner können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ideale des Vereins mittragen.
  3.3 - EHRENMITGLIEDER: Die Generalversammlung kann Personen, die sich um den Zweck des Vereins besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
 
  Art. 4 - Eintritt / Austritt
  EINTRITT: Aktivmitglieder können jederzeit aufgenommen werden. Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages gilt man als aufgenommenes Mitglied.
AUSTRITT: Der Austritt kann auf Ende des Vereinsjahres erklärt werden. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen, oder gegen die Interessen des Vereins verstossen, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Den Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an der Generalversammlung zu.
 
  Art. 5 - Rechte und Pflichten
  Aktiv- und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und haben Antragsrecht an der ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich für die Belange des Kinderfestes und des Kadetten- und Freischarenwesens interessieren und sich dafür gemäss ihren Möglichkeiten in der Öffentlichkeit einsetzen.
 
  Art. 6 - Organisation
  Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- Vereinsversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
 
  Art .7 - Vereinsjahr
  Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
 
  Art. 8 - Generalversammlung
  Die Generalversammlung wird vom Vorstand mindestens zwanzig Tage vor dem betreffenden Termin persönlich oder durch Publikation im Zofinger Tagblatt einberufen. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.
Ausserordentliche Generalversammlungen werden durchgeführt auf Beschluss des Vorstandes, einer Generalversammlung oder auf ein unter Angabe des Zweckes an den Vorstand gerichtetes schriftliches Begehren, welches von 20 % des Mitgliederbestandes unterzeichnet ist.
Die ordentliche Generalversammlung hat folgende Traktanden zu behandeln:
- Protokoll der letzten GV
- Jahresbericht des Präsidenten
- Jahresrechnung und Bericht der Revisoren
- Mutationen
- Anträge
- Wahl des Vorstandes, des Präsidenten sowie
  der Rechnungsrevisoren
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Statutenänderungen
 
  Art. 9 - Beschlussfassung
  Beschlüsse an der Generalversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
 
  Art. 10 - Vorstand
  Der Vorstand besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern, nämlich: Präsident, Kassier, Aktuar, sowie 2 bis 6 Beisitzern. Dem Vorstand sollte wenn immer möglich der Präsident der Kinderfestkommission und ein Mitglied der Schulpflege angehören.
Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Generalversammlung. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
 
  Art. 11 - Kompetenzen des Vorstandes
  Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ. Er entscheidet über die Vereinsangelegenheiten, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
 
  Art. 12 - Rechnungsrevisoren
  Die Generalversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren. Diese prüfen die gesamte Rechnungsführung. Sie legen der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht über die Jahresrechnung und die Ergebnisse ihrer Revisorentätigkeit vor.
 
  Art. 13 - Haftung
  Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
 
  Art. 14 - Schlussbestimmungen
  Auflösung des Vereins:
Zur Auflösung des Vereins ist ein Beschluss der Generalversammlung (relatives Mehr) und eine Dreiviertelsmehrheit des Vorstandes nötig. Bei der Auflösung des Vereins ist das vorhandene Vermögen der Einwohnergemeinde Zofingen zur Aufbewahrung zu übergeben. Es soll Nachfolgeorganisationen mit gleicher Zielsetzung und gleichem Zweck zur Verfügung stehen.
Inkrafttreten:
Diese Statuten treten nach ihrer Annahme durch die erste Generalversammlung sofort in Kraft.
 
  Zofingen, 30. März 1995
 
DER PRÄSIDENT
Arnold Wiederkehr
 
 
DIE AKTUARIN
Catrin Friedli-Accola


diesen Artikel drucken diesen Artikel jemandem per E-Mail weiterempfehlen



Agenda




11.05.2023
Generalversammlung

07.07.2023
Kinderfest









Impressum


Freunde und Gönnner der Kadetten und Freischaren Zofingen    Postfach 1174    4800 Zofingen    info@kadetten-zofingen.ch